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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haus Martina in Radstadt

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Anwendungsbereich

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für Leistungen von Haus Martina gegenüber dem Gast.

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Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung, der Vermietung von Räumlichkeiten und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Apartmenthauses.

Haus Martina, bezeichnet das Online-Angebot www.haus-martina.at, vertreten durch Sabine Moser, Kasperdörfl, 5550 Radstadt.

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Die AGB gelten bei Vermietung der Apartments von Haus Martina.

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§.1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Apartments vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

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§.2 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Apartments in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Apartments trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

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§.3 Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Apartments nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten.

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§4 Stornierung der Mietvereinbarung. Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei. Die Kosten bei Stornierung bis zu 14 Tage vor der Anreise betragen 30% des vereinbarten Mietpreises, bei kurzfristiger Stornierung ab 7 Tagen vor Anreise beträgt die Stornogebühr 70% des Mietpreises.

  • Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

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§5. Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

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§6. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen.

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§7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Datenschutzgesetzes erhoben.

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§8. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 20% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

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§9. Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung, Kurtaxe usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren  zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.

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§10. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Bezirksgericht Kitzbühel. Zahlungspflicht besteht spätestens am Abreisetag, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

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§11. Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Grundlage für die AGB´s sind die ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE Österreich.

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